Abbildung einer Beratungssituation in der Apotheke mit Apotheker und Patient

Rezeptpflichtig oder apothekenpflichtig? Was bedeutet das eigentlich?

Grundsätzlich lässt sich zwischen drei Arten der Abgabe von Arzneimitteln unterschieden:

  1. Frei verkäufliche Arzneimittel
  2. Apothekenpflichtige Arzneimittel
  3. Verschreibungspflichtige Arzneimittel

Diese sind ohne Rezept auch außerhalb von Apotheken erhältlich, etwa in Drogerien oder Supermärkten.

Sie sind rezeptfrei, dürfen aber ausschließlich in Apotheken oder Versandapotheken verkauft werden.

Diese unterliegen der Rezeptpflicht und sind nur gegen ärztliche Verordnung in Apotheken erhältlich.

Ziel dieser Regelung ist der Schutz der Patienten: Sie soll eine sichere Anwendung der jeweiligen Präparate gewährleisten. In Deutschland beschließt ein Sachverständigenausschuss des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Empfehlung zu Anträgen auf Änderung der Verordnung über die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln. Die eigentliche Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung erfolgt durch das Bundesministerium für Gesundheit.1 Innerhalb der EU regelt jedes Mitgliedsland diese Einteilung eigenständig, daher kann es bei der Abgabe einzelner Wirkstoffe zu Unterschieden zwischen den Ländern kommen.2

Rezeptpflichtige Arzneimittel

Diese Arzneimittel sind nur gegen Vorlage eines ärztlichen Rezepts erhältlich und werden daher auch als verschreibungspflichtig bezeichnet. Sie benötigen eine ärztliche Diagnose sowie ärztliche und pharmazeutische Beratung für die Anwendung, um Fehlanwendungen zu vermeiden.

Beispiele: 

  • Antibiotika
  • Schmerzmittel (in verschreibungspflichtiger Dosierung)
  • Therapeutika bei lebensbedrohlichen oder chronischen Erkrankungen
  • Medikamente gegen Bluthochdruck oder Diabetes

Erhältlich: 

Nur in (Versand-) Apotheken und ausschließlich gegen Vorlage einer ärztlichen Verordnung – entweder als E-Rezept oder in Papierform.

Abbildung der Produkte Ibuprofen und Paracetamol.

Apothekenpflichtige Arzneimittel

Diese Medikamente, sogenannte OTC-Arzneimittel bzw. Over-the-counter-Arzneimittel sind rezeptfrei. Sie dürfen ohne Verschreibung abgegeben werden, sind jedoch ausschließlich in Apotheken erhältlich. Sie benötigen eine pharmazeutische Beratung für eine sachgemäße Anwendung.

Beispiele: 

Erhältlich: 

Nur in Apotheken jedoch auch ohne Verschreibung; grünes Rezept als „Empfehlung des Arztes“ möglich.

Rezeptfreie Health-Care- und Medizin-Produkte

Diese Produkte sind ohne ärztliches Rezept erhältlich. Sie enthalten Wirkstoffe in nicht verschreibungspflichtiger Dosierung oder Darreichungsform und eignen sich zur Selbstmedikation3 oder möglichen Vorbeugung.

Beispiele: 

  • Bestimmte Erkältungsmittel (z.B. Ätherische Öle, Produkte bei Husten und Heiserkeit zum Lutschen ohne verordnungsrelevante Stoffe)
  • Nahrungsergänzungsmittel
  • Zubereitungen aus Arzneipflanzen (aus nicht-verschreibungspflichtigen Pflanzen)4

Erhältlich: 

In Apotheken (vor Ort oder online), aber auch in Drogerien und teilweise in Supermärkten5 – ganz ohne ärztliche Verordnung.

Fazit

Die verschiedenen Kategorien der Medikamentenabgabe dienen in erster Linie dem Schutz der Patienten. Sie sollen mögliche Gesundheitsrisiken durch unsachgemäße Anwendung und Missbrauch minimieren oder ganz verhindern.

Eine Selbstmedikation ist in Deutschland nur mit apothekenpflichtigen verordnungsfreien Arzneimitteln sowie rezeptfreien Health-Care- und Medizin-Produkten möglich. Rezeptpflichtige Arzneimittel hingegen unterliegen einer strengen Abgabevorschrift und dürfen nur gegen ärztliche Verordnung in Apotheken ausgegeben werden.

Hier geht es zu den Pflichtangaben Ibuprofen akut 400 mg Filmtabletten und den Pflichtangaben Paracetamol 500 mg Tabletten

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